e-Frachtbrief

Logo Digitale Transformation geht weiter mit e-Waybill! Der Papierversandzeitraum, der einen großen Teil Ihrer operativen Prozesse ausmacht und auf Seiten endet, ist vorbei.

 

 

Die E-Versandmitteilung, die ab 1. Januar 2018 von der Steuerverwaltung verwendet wird und für Nutzer gilt, die ab dem 01.07.2018 auf der e-Invoice-Anwendung registriert sind, ist ein digitales Lieferscheindokument mit den gleichen rechtlichen Qualifikationen wie der "Versandweg" in der Papierumgebung. In unserem Geschäftsleben sind "Dispatch Way" und "Way of Transportation" die am häufigsten verwendeten Versandarten. Nur das Dokument "Versandweg" wurde in der ersten Stufe in den Umfang des e-Lieferscheins aufgenommen.


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